Auszug aus Gerichtsurteilen zum Gutachter- / Gutachtenproblem
Die Objektivität der Gutachter in der Begutachtung
AG Würzburg 15.07.82 – 1 LS 207 Js 12062 / 81
Die Gerichte brauchen Gutachter, auf die sie sich verlassen können und die nicht aufgrund der „Krähen – Theorie“ Gutachten erstatten.
Der Anspruch im Rahmen der Pesch Consult – Begutachtung wird die Objektivität grundsätzlich gegenüber den Antragstellern verpflichtend eingehalten.
Richter / Sachverständigenbeweis
BGH 07.06.77 – VI ZR 77/76 – VersR 1977, 819
Dem Richter steht es grundsätzlich frei, sich Kenntnisse auf fremdem Fachgebiet aus einschlägiger Literatur zu verschaffen und daher auf einen Sachverständigenbeweis zu verzichten.
Allerdings muss dann die Einschätzung des Richters nachvollziehbar sein und an der Literatur sich messen lassen.
Konkurrierende Gutachten
BGH 19.05.81 – VI ZR 220 /79 VersR 1981, 752
Bestehen zwischen dem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und den Ausführungen eines Privatgutachters erhebliche Widersprüche, so darf das Berufungsgericht diesen Widerspruch nicht ohne zusätzliche sachverständige Beratung entscheiden, wenn ihm die dazu erforderliche eigene Sachkunde offensichtlich fehlt.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen den Gutachtern sind sicher häufig.
Siehe hierzu auch das „Gutachterproblem“.
Insoweit legt das Urteil nahe, dass die Problematik unter den Bedingungen durch weitere Aufklärung gelöst werden muss.