Gutachtenrichtlinien
Die Gutachten aus dem Pesch Consult-Institut richten sich ausschließlich nach:
I Medizinischen Grundsätzen
>> Systematische, vollständige Anamneseerhebung,
>> Dokumentation des zeitlichen Diagnostikverlaufes,
>> Behandlungsdokumentation,
>> Integration der Schadensentwicklung,
>> Differentialdiagnostische Erwägungen in versicherungsmedizinischer Hinsicht
>> konkurrierende Kausalitäten.
Diese Voraussetzungen müssen eine in sich widerspruchsfreie Einheit bilden.
II Technische Untersuchungen / Dokumente, soweit sie im Schadensverlauf erhoben wurden
>> Röntgenaufnahmen, >> Schnittbilduntersuchungen > Kernspin- Computertomografie, >> nuklearmedizinische Untersuchungen,
>> neurotechnische Untersuchungen, >> etc.
Copyright © Irene und Dr. Rainer Althaus
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