Gutachtenrichtlinien

Die Gutachten aus dem Pesch Consult-Institut richten sich ausschließlich nach:

I
Medizinischen Grundsätzen

>> Systematische, vollständige Anamneseerhebung,   

>> Dokumentation des zeitlichen Diagnostikverlaufes,

>> Behandlungsdokumentation,

>> Integration der Schadensentwicklung,

>> Differentialdiagnostische Erwägungen in versicherungsmedizinischer Hinsicht 

>> konkurrierende Kausalitäten.

Diese Voraussetzungen müssen eine in sich widerspruchsfreie Einheit bilden.

 
II
Technische Untersuchungen / Dokumente, soweit sie im Schadensverlauf erhoben wurden

>> Röntgenaufnahmen,
 
>> Schnittbilduntersuchungen > Kernspin- Computertomografie,
 
>> nuklearmedizinische Untersuchungen,

>> neurotechnische Untersuchungen,
 
>> etc.


Copyright © Irene und Dr. Rainer Althaus