Der Versicherte ist nicht mehr in der Lage, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Die Annahme einer teilweisen Berufsunfähigkeit setzt die tatsächliche Aufgabe der Berufstätigkeit nicht voraus.
Ein Versicherter kann ganz oder teilweise berufsunfähig sein, gleichwohl aber seine Berufstätigkeit unter
>> Einsatz überpflichtmäßiger Anstrengungen, >> u.U. sogar unter Inkaufnahme einer Gesundheitsschädigung ganz oder teilweise fortsetzen, >> obwohl teilweise oder völlige Berufsunfähigkeit anzunehmen ist.
Für die Beurteilung des Grades der Berufsunfähigkeit benötigt der Gutachter eingehende Informationen über die durchschnittlichen körperlichen Anforderungen im erlernten Beruf und über die besonderen Anforderungen am ehemaligen Arbeitsplatz.
Neben der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es die:
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – BUZ –
zu einer Lebensversicherung, die beim Eintritt der Berufsunfähigkeit
Beitragsbefreiung zur Hauptversicherung und / oder die Zahlung einer Rente vorsieht.
Die Praxis:
I.
Sie stellen den Antrag auf Berufsunfähigkeit bei Ihrer Versicherung;
Sie bekommen einen Gutachter von Ihrer Versicherung vorgeschlagen;
wenn Sie mit dem Ergebnis der Untersuchung, aus welchen Gründen auch immer, nicht einverstanden sein können, gibt es die Möglichkeit ein
differenziertes Gutachten bei der Pesch Consult GmbH in Auftrag zu geben.
!!! Nachteil, wenn ein Gutachten erstellt wurde, welches unter den Versicherungsbedingungen als fehlerhaft, aus Ihrer Sicht angesehen werden muss, wird Ihre Versicherung dieses jedoch zunächst zugrunde legen, so dass eine manchmal für Sie nicht zu lösende Beweislast bestehen kann.
Überlegen Sie daher Ihr Vorgehen genau; es ist natürlich noch nichts verloren, wenn das Versicherungsgutachten zu Ihren Ungunsten zunächst ausgeht.
Prüfen Sie daher unser Leistungsangebot.
II. Leistungsangebot der Pesch Consult GmbH
Vorbemerkung:
Es werden keine so genannten Gefälligkeitsgutachten erstellt, sie führen auch insoweit nicht weiter.
Im Rahmen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Vorgehen grundsätzlich standardisiert:
Sie erhalten einen Fragebogen;
darin teilen Sie detailliert Ihre berufliche Tätigkeit mit;
!!! zweckmäßig ist es Ihren Arbeitsplatz mit Tätigkeitsmerkmalen zu fotografieren, möglichst Digitalaufzeichnung;
auch ein Gutachter der Pesch Consult GmbH kann vor Ort, aufgrund besonderer Erfahrung diese Funktion gemeinsam mit Ihnen übernehmen;
Sie stellen sämtliche medizinischen Unterlagen zusammen;
Arzt- und Krankenhausberichte;
technische Untersuchungsbefunde – Röntgen / Computer- oder Kernspintomografien;
grundsätzlich erfolgt eine gründliche Untersuchung durch einen Facharzt;
eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht;
Befragung und Untersuchung erfolgen im Vertrauensverhältnis Arzt / Patient;
Das gesamte Vorgehen wird nachweisgestützt dokumentiert.
!!! Hinweis:
Sie können unter den skizzierten Bedingungen auch im Vorfeld ein Privatgutachten in Auftrag geben.
Der Vorteil: Wie beschrieben, handelt es sich um ein nachweisgestütztes Gutachten, welches unter dem Aspekt von weiteren Gutachtern nicht in Frage gestellt werden kann, so dass Sie eine Beschleunigung Ihres Verfahrens annehmen können.
Kosten: Aus all dem Gesagten, gibt es unterschiedliche Wege zu Ihrem Ziel.
Das bedeutet zugleich, unter Berücksichtigung hoher Qualitätsansprüche an die Gutachten der Pesch Consult GmbH, dass die Kosten gemeinsam abgesprochen werden sollten.